Montag, 27. August 2012

Rechte von Restaurant-Gästen


n-tv online
Schmeckt nicht, gibt's nicht

Die Suppe im Restaurant ist kalt oder der Kellner bringt die falsche Bestellung: Einfach schlucken müssen Gäste dies nicht. Wer sofort reklamiert, hat ein Recht auf Nachbesserung. In einigen Fällen darf sogar die Rechnung gemindert werden.
http://www.n-tv.de/ratgeber/Rechte-von-Restaurant-Gaesten-article7054101.html


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