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Schmeckt nicht, gibt's nicht
Die Suppe im Restaurant ist kalt oder der Kellner bringt die falsche Bestellung: Einfach schlucken müssen Gäste dies nicht. Wer sofort reklamiert, hat ein Recht auf Nachbesserung. In einigen Fällen darf sogar die Rechnung gemindert werden.http://www.n-tv.de/ratgeber/Rechte-von-Restaurant-Gaesten-article7054101.html
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